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Das zuständige Gericht des Kantons Basel-Landschaft hat die Kraftloserklärungsklage der Fomento Económico Mexicano, S.A.B. de C.V., Monterrey, Mexiko («FEMSA»), eingereicht durch die Impulsora de Marcas e Intangibles, S.A. de C.V. Monterrey, Mexiko («Impulsora»), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von FEMSA, genehmigt. Damit hält FEMSA nun 100 Prozent an der Valora Holding AG.
Die Aktien der Valora Holding AG wurden per 17. April 2023 von der SIX Swiss Exchange dekotiert. Die Inhaberinnen und Inhaber der kraftlos erklärten Valora Aktien erhalten unter Bezugnahme auf das öffentliche Kaufangebot von FEMSA (durchgeführt von der Impulsora) vom 26. Juli 2022 eine Barabfindung in der Höhe des Angebotspreises von CHF 260.00 je Aktie.
Inhaberinnen und Inhaber von für kraftlos erklärten Valora Aktien können sich jederzeit via Kontaktformular bei Valora melden.